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Beratung von Institutionen und Behörden
Institutionen können auf vielfältige Weise mit Grenzverletzungen konfrontiert sein. Dazu gehören sexualisierte Grenzverletzungen, Stalking, Mobbingsituationen, Gewalt und Korruption.
Unser Beratungsangebot umfasst:
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Abklärung von Vorwürfen |
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Threat Management (Risiko-einschätzungen) |
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Beratung von Betroffenen |
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Coaching von Führungsleuten |
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Konfliktmanagement |
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Fall-Management für HR Verantwortliche |
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Medienkontakte |
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Ethische Fragestellungen und Dilemma |
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Design berufsethischer Standards |
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Design und Konzeption von Curricula und Weiterbildungsveranstaltungen |
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Controlling |
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Audit und Zertifizierungen |
Durch bestehende Vernetzungen können fallweise andere Fachleute in den Prozess einbezogen werden.
Welche Institutionen und Behörden sind angesprochen:
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Gesundheits- und Sozialbereich |
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Spitäler, Pflegeeinrichtungen |
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Beratung von Betagtenheime, Behinderten-Institutionen, Einrichtungen der JugendhilfeBetroffenen |
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Behörden |
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Fachverbände |
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Bildungsbereich |
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Freizeitbereich |
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Justiz |
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Polizei und Militär |
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Personaladministration |
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Kirche |
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Beratung von Ermittlungsbehörden und Gerichten
Grenzverletzungen erfordern eine integrierende Sichtweise, wo juristische, kriminalistische, psychologische, medizinische, aufsichtsrechtliche Aspekte sowie Fragen der persönlichen Sicherheit berücksichtigt werden müssen. Die unabhängige Beratung kann schon alleine durch ihre Position eine andere Perspektive aufzeigen.
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Abklärung von Vorwürfen im Auftrag von Ermittlungsbehörden |
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Begutachtungen |
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Assessment und Risikobeurteilungen |
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Profiling |
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Prozedurale Aspekte: Vorgehensweise, Konsequenzen |
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Rechtsethische Überlegungen |
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Konzeptionsfragen |
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Fall Management |
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Aus- und Weiterbildung |
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Design von Curricula |
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Mediationsverfahren |
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Experte in Gerichtsverfahren |
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Controlling |
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Beratung von Anwälten |
Assessment
Im Hinblick auf Rehabilitationsprogramme wurden Assessmentverfahren für missbrauchende Fachleute entwickelt. Institutionen und Behörden müssen oft unter Druck entscheiden, ob eine bestimmte Person weiterhin ihre Arbeit ausführen kann, resp. welches Riskio für Wiederholungstaten besteht. Ein Assessment ist kein Ermittlungsverfahren (finding of facts), sondern setzt ein kooperatives Verhalten seitens angeschuldigter Fachleute voraus ohne Problembewusstsein würde ein Rehabilitationsprogramm keinen Sinn machen. Mittels des Assessment sollen zu Grunde liegende Ursachen erfasst werden. Darauf basierend kann eine individuelle Behandlungsstrategie im Sinne eines Boundary Trainings (Rehabilitationsprogramm) festgelegt werden.
Eine berufliche Reintegration nach PSM muss stets durch ein Monitoring begleitet werden.
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Assessment |
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Dynamisch-klinische Prognostik |
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Individuelle Rehabilitationsprogramme (Boundary Trainings-Programme) |
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Monitoring |
Das klininische Assessment kann fallweise durch testpsychologische Verfahren ergänzt werden. Es besteht eine etablierte Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachleuten.
Dr. med Werner Tschan | PO Box 475 | CH-4012 Basel Fon 0041 61 331 61 13 | E-Mail info@bsgp.ch
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