News Positionspapier SGPP
Das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Fachperson und Patient darf nicht missbraucht werden. "Es sind der Psychiater oder die Psychiaterin, welche für die Einhaltung der fachlichen Grenze verantwortlich sind, sebst wenn Patienten und Patientinnen z.B. sexuelle Kontakte wünschen sollten".
Weiter ist festgehalten: "Unzulässig ist das Abbrechen einer Behandlung mit der Absicht, im Anschluss z.B. eine nachfolgende sexuelle Beziehung aufzunehmen, selbst wenn dies von Patientinnen und Patienten gewünscht werden sollte".
Zur Gültigkeit dieser Gundsätze: "Die angeführten Grundsätze gelten - bei jeder Art von psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlungen - mindestens für die Dauer des Behandlungsauftrages, welcher mit der Kontaktaufnahme resp. Übertragung des Auftrages zu einer professionellen Tätigkeit beginnt (in der Regel mit der ersten Terminvereinbarung). Mit dem Abschluss der Behandlung erlischt zwar der formale Behandlungsauftrag; die während der Behandlung gewachsene Abhängigkeit kann jedoch noch Jahre, unter Umständen lebenslänglich, bestehen bleiben. Deswegen schädigen Missbräuche nach Abschluss der Behandlung in der Regel die Patientin bzw. den Patienten ebenfalls. So unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und Folgen unmittelbar nach Behandlungsabschluss eingegangene intime Beziehungen nicht von Übergriffen während der Behandlung."
Download des Artikels aus der Schw. Ärztezeitung:
Pater Klaus Mertens
Jesuitenpater und bis Mai 2011 Rektor des Canisius-Kollegs in Berlin
Interview Publik-Forum No.19, 7. Oktober 2011
Klaus Mertens löste mit seinen Offenlegungen Ende Januar 2010 eine Welle der Auseinandersetzung um die Thematik PSM (Professional Sexual Misconduct) in Institutionen und der Rolle der Katholischen Kirche aus.
"In dem Moment, in dem der Täter als Täter sichtbar geworden ist, hat die Institution sich um den Täter und um den Schutz ihrer eigenen Reputation gekümmert. Sie hat den Täter in Therapie geschickt, sie hat ihn versetzt, sie hat ihm vielleicht auch eine für die Opfer nicht sichtbare Strafe auferlegt, und dann war die Sache für die Institution erledigt. Die Frage nach den Opfern ... ist tatsächlich nicht gestellt worden."
"Opfern zuzuhören tut der Institution weh, weil die Opfer ja etwas zu sagen haben, nicht nur über den einzelnen Täter, sondern auch über den Kontext, in dem die Tat möglich war. ... Niemand repräsentiert gern die Täterseite, indem er sagt: Ich übernehme die Verantwortung ... für das, was an euch geschehen ist."
"Ich stehe in der Verantwortung für eine Institution, die ja auf die eine oder andere Weise dem Täter sein Tun auch systemisch mit ermöglicht hat."
"Im Kontext der Missbrauchsfälle und des Prozesses, um den es da geht, wird die Forderung der Opfer nach einem Zeichen der Sühne gerade auch in der theologischen Dimension nicht wirklich ernst genommen."
zurück
Dr. med Werner Tschan | PO Box 475 | CH-4012 Basel Fon 0041 61 331 61 13 | E-Mail info@bsgp.ch |